Bewerbung für ein Studium oder Stipendium
Die Stiftung für die Förderung von afrikanischen Frauen und Waisenkindern (SFFW) fördert ausschließlich begabten afrikanischen Frauen aus mittelosen Familien und elternlosen Jugendlichen.
Unterstützt wird nur das Inlandsstudium des/r jeweiligen Antragsstellers/in. Auslandsstudium wird hier nicht gefördert.
Die Bewerber/innen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Staatsbürger/in des zu fördernden Landes
- Studium im eigenen Land
- Aus mittelosen Familien stammend oder elternlos
- Der/die Bewerber/in hat nicht anderswo ähnlichen Antrag gestellt
- Zur Zeit der Antragsstellung ist der/die Bewerber/in nicht älter als 30 Jahre alt
- Der/die Antragssteller/in hat ein überdurchschnittliches Schulzeugnis der Hochschulreife oder des vergleichbaren Abschlusses
Auswahlverfahren:
- Die Ausschreibung findet einmal im Jahr statt; in der Regel zum Ende des Jahres für das Studium des darauffolgenden Jahres.
- Das Bewerbungsdatum wird rechtzeitig in den gängigen Zeitungen des Landes, Internetmedien und/oder der Homepage der Stiftung oder der Partnerorganisantion bekanntgegeben.
- Die Bewerber/innen dürfen nur innerhalb dieser Frist durch das Bewerbungsformular der Stiftung bewerben.
Nur die innerhalb des letzten Abgabestichtags abgeschickten Formulare werden berücksichtigt. - Mündliche oder Formlose sowie außerhalb des Bewerbungszeitraums abgeschickten Unterlagen und mangelhaft ausgefüllten Bewerbungsformulare werden nicht berücksichtigt.
- Die Jury trifft eine Vorwahl der geeigneten Kandidaten/innen aus den o.g. Bewerbungsgruppen.
Die so ausgewählten Kandidaten/innen werden gebeten, weitere notwendigen Unterlagen einzureichen und sich für einen Interview zur Verfügung zu stellen. - Aus o.g. Gruppe werden dann die endgültigen Kandidaten/innen ausgewählt.
- Die evtl. nicht in Anspruch genommene Studienplätze werden per Nachrückverfahren eine/einen der/des Nächstbeste/n aus der o.g. Gruppe ausgewählt.
- Die abgelehnten Kandidaten/innen werden per Post oder E-Mail informiert.
- Die sämtlichen Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, sondern fachgerecht aufbewahrt oder entsorgt.
- Ablehnungen für die Bewerbungen müssen nicht begründet werden.
Ein Anspruch auf Aufnahme ins Studienprogramm besteht nicht.
Einzureichenden Unterlagen zur Erstantragsstellung (Formular-Antrag):
- Begleitschreiben mit Datum Und Unterschrift
- Lebenslauf mit Passfoto
- Kopie vom Ausweis
- Empfehlungsschreiben von Lehrer oder Schuleiter eigener Schule
- Ausgefüllten Antragsformular von der Stiftung
Die gesamten Unterlagen können per Post oder per E-Mail als PDF-Datei an die folgende Adresse gesendet werden:
Empfängeradresse in Deutschland:
Stiftung I SFFW
Wilzenweg 8
13595 Berlin
Bundesrepublik Deutschland
Empfängeradresse in Förderland Burundi:
Fondation Stamm
Bujumbura
5 Avenue Nyanza – Lac
Quartier Asiatique B. P. 2432
E-Mail: info@fondacion-stamm.org
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