- Vergabeordnung und Antragsformular für die Hochschulbildung
Die Stiftung für die Förderung von afrikanischen Frauen und Waisenkindern (SFFW) fördert ausschließlich begabten afrikanischen Frauen aus mittelosen Familien und elternlosen Jugendlichen.
Unterstützt wird nur das Inlandsstudium des/r jeweiligen Antragsstellers/in. Auslandsstudium wird hier nicht gefördert.
Die Bewerber/innen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Kriterien
- Staatsbürger/in des zu fördernden Landes
- Studium im eigenen Land
- Aus mittelosen Familien stammend oder elternlos
- Der/die Bewerber/in hat nicht anderswo ähnlichen Antrag gestellt
- Zur Zeit der Antragsstellung ist der/die Bewerber/in nicht älter als 30 Jahre alt
- Der/die Antragssteller/in hat ein überdurchschnittliches Schulzeugnis der Hochschulreife oder des vergleichbaren Abschlusses
- Auswahlverfahren
- Die Ausschreibung findet einmal im Jahr statt; in der Regel zum Ende des Jahres für das Studium des darauffolgenden Jahres.
- Das Bewerbungsdatum wird rechtzeitig in den gängigen Zeitungen des Landes, Internetmedien und/oder der Homepage der Stiftung bekanntgegeben.
- Die Bewerber/innen dürfen nur innerhalb dieser Frist durch das Bewerbungsformular der Stiftung bewerben.
Nur die innerhalb des letzten Abgabestichtags abgeschickten Formulare werden berücksichtigt. - Mündliche oder Formlose sowie außerhalb des Bewerbungszeitraums abgeschickten Unterlagen und mangelhaft ausgefüllten Bewerbungsformulare werden nicht berücksichtigt.
- Die Jury trifft eine Vorwahl der geeigneten Kandidaten/innen aus den o.g. Bewerbungsgruppen.
Die so ausgewählten Kandidaten/innen werden gebeten, weitere notwendige Unterlagen einzureichen und sich für einen Interview zur Verfügung zu stellen. - Aus o.g. Gruppe werden dann die endgültigen Kandidaten/innen ausgewählt.
- Die evtl. nicht in Anspruch genommene Studienplätze werden per Nachrückverfahren eine/einen der/des Nächstbeste/n aus der o.g. Gruppe ausgewählt.
- Die abgelehnten Kandidaten/innen werden per Post oder E-Mail informiert.
- Die sämtlichen Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, sondern fachgerecht aufbewahrt oder entsorgt.
- Ablehnungen für die Bewerbungen müssen nicht begründet werden.
Ein Anspruch auf Aufnahme ins Studienprogramm besteht nicht.
