Bewerbung für das Studienförderprogramm
Der Beginn
Vergabeordnung und Antragsformular für die Hochschulbildung
Die Stiftung für die Förderung von afrikanischen Frauen und Waisenkindern (SFFW) fördert ausschließlich begabte afrikanische Frauen aus mittelosen Familien und elternlose Jugendliche.
Unterstützt wird nur das Inlandsstudium des/r jeweiligen Antragsstellers/in. Auslandsstudium wird hier nicht gefördert.
Das Nötige
Die Kriterien
- Staatsbürger/in des zu fördernden Landes
- Der/die Bewerber/in hat nicht anderswo ähnlichen Antrag gestellt
- Zur Zeit der Antragsstellung ist der/die Bewerber/in nicht älter als 30 Jahre alt
- Der/die Antragssteller/in hat ein überdurchschnittliches Schulzeugnis der Hochschulreife oder einen vergleichbaren Abschlusses
Die Auswahl
Das Auswahlverfahren
- Die Ausschreibung findet einmal im Jahr statt; in der Regel zum Ende des Jahres für das Studium des darauffolgenden Jahres.
- Das Bewerbungsdatum wird rechtzeitig in den gängigen Zeitungen des Landes, Internetmedien und/oder der Homepage der Stiftung oder der Partnerorganisantion bekanntgegeben. (Klicke auf „weitere Informationen“)
Kennzahlen
Förderprogramm
- Die Stiftung SFFW vergibt Stipendien in Burundi für das Hochschulstudium seit 2022.
- Heute (Stand Januar 2025) studieren 40 Student/innen in verschiedenen Universitäten des Landes. Davon sind es 29 Studentinnen und 11 Studenten in verschiedenen Fakultäten.
- Vorläufig planen wir 10 Student/innen jährlich zu fördern, optional können die Förderzahlen gesteigert werden.
